Allgemeine Geschäftsbedingungen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Geschäftsbeziehung zwischen der Activity Park GmbH & Co. KG (nachstehend „Activity Park") und den Kunden vom Activity Park.

Kontaktdaten:
Activity Park GmbH & Co. KG, vertreten durch die Geschäftsführer D. Raev, Pamplonastr. 15, 33106 Paderborn, Tel.: 05251 777 3690, E-Mail: info@activity-park.com.

Montag: geschlossen
Dienstag-Mittwoch: Green Days
Donnerstag: 15:00 Uhr – 20:00Uhr
Freitag: 15:00 Uhr – 20:00Uhr
Samstag: 11:00 Uhr – 20:00 Uhr
Sonntag: 11:00 Uhr – 19:00 Uhr

1.Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die vertraglich festgehaltenen Geschäftsbeziehungen zwischen dem Activity Park und den jeweiligen anderen Vertragspartnern. Die Geschäftsbedingungen gelten auch für alle Lieferanten und Leistungen. Sämtliche über die Activity Park angebotenen Tickets, Gutscheine oder sonstige Artikel gelten ausschließlich in der jeweils aktuellen Fassung und unter Einhaltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Sprache des Vertragsabschlusses ist Deutsch. Dies gilt allerdings nicht für die Onlinebuchung, da hier der Drittanbieter ROLLER Networks Pty. Ltd. verantwortlich ist und somit auch die AGBs der ROLLER Networks Pty-Ltd. gelten. Diese finden Sie hier: https://www.roller.software/terms-of-use/

Anderslautenden oder abweichenden Bedingungen wird widersprochen, soweit Sie nicht im Einklang mit diesen Bedingungen stehen bzw. diese nicht vorab mit dem Activity Park einvernehmlich abgestimmt wurden. Diese abweichenden Bedingungen müssen in der Regel schriftlich erfolgen. Dieser Grundsatz gilt auch dann, wenn bei dem zustande gekommenen Auftrag auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden verwiesen wird.

Eine bindende Einverständniserklärung gegenüber der Activity Park mit den Allgemeinen Geschäftsbedingungen im Auftragserfüllgungsverhältnis erkennt der Kunde an wenn,

1. er einen Gutschein vor Ort bzw. über das Internet erwirbt,
2. er einen Artikel bzw. Ausstattungsmaterial für den Activity Park erwirbt,
3. er eine Vereinbarung über die Durchführung einer Sonderveranstaltung abstimmt und bucht.
4. er ein Ticket vor Ort kaufen will oder das Ticket online erwerben will, da dieser nicht umhin kommt vor dem Ticketverkauf sich anzumelden und bei der Anmeldung die Einwilligung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen abgefragt werden.

Für den Aufenthalt in den Räumlichkeiten der Activity Park gibt es entsprechende Verhaltensregeln, wie auch Nutzungsbedingungen (im Nachgang "Sicherheit und Regeln"), sowie Haftungsreglungen -deren vorliegen für die Nutzung des Parks unerlässlich ist- die jeder Kunde zu beachten hat. Diese befinden sich auf unserer Internetseite unter der Rubrik Sicherheit und Regeln, sowie Haftungserklärung. Vor dem aktiven Nutzen der Flächen ist es unbedingt notwendig, dass die Haftungserklärung ausgefüllt und unterschrieben wird und die Hinweise zu der Sicherheit und den Regeln gelesen und akzeptiert werden, da diese ausschlaggebend für die Nutzung der Geräte und Flächen ist. Wir legen größten Wert auf die Sicherheit aller Besucher. Dies kann jedoch nur in Kooperation jedes einzelnen geschehen, weswegen wir hier nochmals um die Beachtung aller Hinweise zur Haftung, der Sicherheit und den Regeln ausdrücklich hinweisen. Auch weisen wir bereits jetzt darauf hin, dass bei einem Verstoß gegen die Haftungserklärung, der Hinweise zu der Sicherheit und Regeln unsere geschulten Mitarbeiter gehalten sind, die Verletzungen mit einem Hallenverweis zu ahnden. Sollten Ihnen Begebenheiten auffallen die einen Verstoß der Sicherheit und Regeln, sowie der Haftungshinweise darstellen, bitten wir unserem Personal umgehend hierüber Mitteilung zu machen, um Gefährdungen der verursachenden Personen selbst und Gefährdungen anderer Hallenteilnehmer zu verhindern. Auch die Beschädigungen unserer Anlagen, des Inventars sowie Geräte sind anzuzeigen. Wir hoffen hier auf eine kulante Mitarbeit aller Kunden.

Bezüglich der Verhaltensregeln verweisen wir auf die Hinweise zur Sicherheit und Regeln, sowie auf die Haftungserklärung für den Activity Park und machen diesen auch zum Bestandteil dieser Bedingungen.

(2) Erstellung und Veröffentlichungen von Bildnissen.

In den Räumlichkeiten des Activity Parks werden etwaige Bildnisse (Foto/Video) auf Nachfrage nach vorheriger mündlicher Zustimmung erstellt und auf unseren sozialen Medienplattformen Facebook und Instagram veröffentlicht. Die ausdrückliche Zustimmung zur Veröffentlichung wird ebenfalls vor Erstellung des Bildnisses angefragt, sowie der Zweck der Erstellung und der Veröffentlichung mitgeteilt. Hier verweisen wir insbesondere auch auf unsere Datenschutzhinweise. Sollte ein Bildnis veröffentlicht werden, in dem der Kunde nur als Beiwerk (im Hintergrund) auftaucht, stellt diese Situation eine Ausnahme nach § 23 Abs. 1 KUG dar, wonach auch ohne Einwilligung der abgebildeten Person(en) eine Veröffentlichung zulässig ist.

Sollte jedoch im Einzelfall ein berechtigtes Interesse des Abgebildeten verletzt werden, wird nach § 23 Abs. 2 KUG dennoch eine Einwilligung eingeholt.

Auch sobald die aufgenommene Person bereits nicht mehr nur als Beiwerk auf dem Bild zu bewerten ist, sondern diese offensichtlich heraussticht und aus der Anonymität herausgelöst ist und in den Vordergrund tritt, wird eine Einwilligung der betreffenden Person eingeholt.


2. Kauf von Eintrittskarten und Reservierungen/Vertragsabschluss

Die bei uns erworbene Eintrittskarte ist ausschließlich für den Besuch zu dem angegebenen Termin gültig. Dies gilt auch für die sogenannten E-Tickets.

Bei Verlust eines Gutscheins oder einer Eintrittskarte nach Gefahrenübergang ist eine Ersatzleistung von uns ausgeschlossen.

Der gewerbsmäßige Weiterverkauf der Gutscheine ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung an unbeteiligte Dritte ausdrücklich untersagt.


3. Gutscheine
Gutscheine, die sich über einen bestimmten Geldwert belaufen, verhalten sich inklusive der Mehrwertsteuer.

Gutscheine, die nicht auf einen bestimmten Geldwert ausgestellt wurden, sondern auf eine spezielle Leistung deren Art und Umfang klar und deutlich bestimmt ist, können nur diese Leistungen mit den Gutscheinen in Anspruch genommen werden.

Die erworbenen Gutscheine können nur zur Erfüllung einer leistungsbezogenen Gegenleistung von Activity Park erfolgen. Einer Auszahlung in jeglicher Form, ob in bar oder aber in elektronischer Form ist ausgeschlossen.

4. Zahlungsverfahren
Der Rechnungsbetrag wird sofort nach Buchung fällig. Sie werden über unsere Internetseite durch die Rubrik der Buchung weitergeleitet an unseren Kooperationspartner ROLLER Networks Pty. Ltd, der die Terminskoordinierung und Zahlungsabwicklung in unserem Namen betreibt. Über unseren Kooperationspartner können Sie dann die etwaigen Zahlungsmodalitäten abwickeln. Die über das Zahlsystem Adyen BV. bearbeitet und durchgeführt werden. Bis zur endgültigen Zahlung des vereinbarten Rechnungsbetrages verbleibt die Eigentümereigenschaft bei Activity Park und wird im Falle einer nicht vollständigen Zahlung behält sich Activity Park vor das E-Ticket zu sperren. Diesbezüglich wird auch ausdrücklich auf die AGBs der ROLLER Networks Pty. Ltd verwiesen, die sie hier finden: https://www.roller.software/terms-of-use/

Die Eigentümereigenschaft etwaiger Waren sowie Eintrittskarten und Gutscheine verbleibt bis zur vollständigen Ausgleichung des Rechnungsbetrags bei der Activity Park GmbH & Co. KG.


5. Datenschutz
Es werden personenbezogene Daten im Rahmen der Abwicklung von Verträgen erhoben und verarbeitet. Hierbei werden die geltenden Vorschriften der Datenschutzgrundverordnung, des Datenschutzgesetzes sowie des Telemediengesetzes strengstens eingehalten und beachtet. Eine Verarbeitung ohne vorherige schriftliche Einwilligung erfolgt vorerst wenn z.B. eine E-Mail-Anfrage des Kunden eingeht oder telefonisch Informationen erfragt werden, eine Terminsanfrage oder Reservierungsanfrage gestellt wird. Diese Verarbeitung dient alleine zur Abwicklung des Vertrages.

Es besteht für jeden Kunden das Recht auf Auskunft, Berechtigung und Löschung seiner personenbezogenen Daten. Zur Ausübung Ihrer Rechte können verschiedene Kontaktwege wahrgenommen werden z.B. über den Postweg, per E-Mail oder telefonisch.

Weiterungen und die ausführlichen Hinweise auf unsere Datenschutzbestimmungen, die wir auch zum Bestandteil unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen machen, sind ebenfalls auf unserer Internetseite hinterlegt.

6. Einwilligung zur Kommunikation über SMS und E-Mail
In die für den Onlineticketverkauf bzw. der Online-Reservierung notwendige E-Mail-Verkehr bzw. SMS-Verkehr die zur Bestätigung bzw. Durchführung notwendig ist, willigt jeder Kunde durch Einverständnis dieser AGB´s ein. Insbesondere geht es hier um eventuelle Mitteilungen betreffend der Buchung oder der Buchungsbestätigung.


7. Prüfungspflicht des Kunden, Eigentumsvorbehalt
Jeder Kunde hat die Pflicht zur Überprüfung des nach dem Ticketverkauf zurückerstatteten Wechselgeldes auf dessen Richtigkeit und Vollständigkeit hin. Sollte eine Reklamation erst nach Verlassen des Kassenbereichs durch den Kunden angezeigt werden, so ist das Recht auf die Reklamation ausgeschlossen.

Wird hier das Ticket über das automatisierte Drittunternehmen ROLLER Networks Pty. Ltd. als Ticketverkäufer erworben, so greift auch hier die Pflicht des Kunden zur Prüfung auf Korrektheit der gemachten und vom System erfassten Daten. Die Prüfung der Bestätigungsmail und der sogenannten elektronischen Eintrittskarte und/oder bei der späteren Abholung des Tickets vor Ort, nach vorheriger Reservierung, ist für den Kunden genau so verpflichtend und umgehend vorzunehmen, wie die Prüfung des Rückgeldes an der Kasse. Bei Unvollständigkeit oder Unrichtigkeit der aufgenommenen Daten ist dies der Activity Park sofort nach Prüfung anzuzeigen.


8. Haftung, Unfall und Überwachung

1.
Activity Park haftet nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen für Schäden aus der Verletzung des Körpers oder der Gesundheit sowie für Schäden, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen.

Für weitere Schäden, die auf eine leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruhen, haftet die Activity Park unter Begrenzung auf Ersatz des vertragstypisch vorhersehbaren Schadens.

Wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut.

2.
a)
Es wird weder die Haftung für verschwundene Wertgegenstände, noch die Garderobe von uns übernommen.

Wir haben ausreichend viele Schließfächer zum Wegschließen Ihrer Wertgegenstände und Garderoben. Bereits jetzt bitten wir Sie bei Nutzung unserer Schließfächer die Zahlenkombination sorgfältig zu merken.

Sollten Sie Ihre Wertsachen und Ihre Garderobe dennoch mit auf die Sprung- und Gastronomiefläche nehmen, so haften Sie vollumfänglich selbst für etwaiges Abhandenkommen.

b)
Sollten sich Kunden im Zeitraum des Aufenthalts bei uns verletzen und somit einen Personenschaden erleiden, so ist dies sofort dem Personal der Activity Park mitzuteilen und schriftlich festzuhalten. Eine spätere Anzeige eines bei uns vorgefallenen Personenschadens kann aus versicherungstechnischen Gründen nicht mehr berücksichtigt werden. Sollte eine sofortige Anzeige aus wichtigem Grund nicht möglich sein, da es dem Kunden zu dem Zeitpunkt nicht zumutbar war, so ist eine Anzeige nach spätestens 2 Tagen unter jeglichen unfallrelevanten Vorgaben wie Uhrzeit, Datum, eventuelle weitere Beteiligten, Art und Zustandekommen der Verletzung u.a. zu machen. Wird eine Unfallanzeige erst nach den 2 Tagen bei uns eingereicht, ist eine Haftung von Activity Park ausgeschlossen, weswegen wir Sie ausdrücklich auf diesen Umstand hinweisen und Sie bitten sicherzustellen, dass die Anzeige fristgerecht bei uns eingeht. Gleiche Reglung gilt auch für den Sachschaden.

c)
Sollte ein Kind unter 14. Jahren die Spielarea der Activity Park besuchen, so liegt die Aufsichts- und Betreuungspflicht bei den Eltern bzw. den begleitenden Aufsichtspersonen. Eine Begleitung durch mindestens eine volljährige Aufsichtsperson beim Besuch des Activity Parks wird bei Minderjährigen vorausgesetzt.

Ausschließlich Kinder ab 14 Jahren haben die Möglichkeit Mittels einer Haftungserklärng die Spielstätte ohne Aufsichtsperson zu betreten. Dieses Formular muss von dem gesetzlichen Vertreter (Eltern oder Vormund) vollständig ausgefüllt und unterschrieben werden. Gleichzeitig muss ein aktueller Ausweis in Form eines Kinderpasses, eines ePasses oder eines Personalausweises, mit Lichtbild des Kindes zur Identifikation vorgelegt werden.

d)
Es wird darauf hingewiesen, dass die gesamte Innenanlage, sowie der Eingangsbereich und ein Teil der Parkplätze videoüberwacht werden. Nicht überwacht werden die Sanitäranlagen, der Sanitäterraum und die Umkleiden.

e)
Sollten Sie feststellen können, dass Sie Opfer eines Diebstahls geworden sind, sind wir gerne bereit Ihnen bei der Aufklärung soweit wie möglich und im Umfang unserer bestehenden Möglichkeiten, behilflich zu sein. Dies jedoch nur, soweit Sie den Diebstahl im Zeitraum Ihres Besuchs anzeigen.


9. Rücktritt, Stornierung oder Verschiebung und Widerrufsrecht
a)
Das Widerrufsrecht steht jedem Verbraucher gem. § 13 BGB zu. Ein Verbraucher ist laut Gesetz eine natürliche Person. Eine natürliche Person ist wiederum eine Person die ein Rechtsgeschäft aus privaten Zwecken und nicht in Ausübung einer selbstständigen oder beruflich selbstständigen Tätigkeit abschließt.

Bezüglich der Freizeitbetätigungen und die im Zuge dessen erworbenen Eintrittskarten im Vertragsverhältnis mit der Activity Park, für die ein bestimmter Termin vorgesehen ist, unterliegt der Vertragsabschluss nicht dem Widerrufsrecht. Somit ist ein zweiwöchiges Widerrufs- und Rückgaberecht nicht gegeben gem. § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB. Eine Stornierung bzw. ein Rücktritt oder eine Verschiebung sind somit ausgeschlossen.

Jegliche Ansprüche aus dem mit der Activity Park getroffenen Vereinbarung aus dem geschlossenen Vertragsverhältnis entfallen, soweit der Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden erklärt wird. Bei einer Verspätung erhält der Kunde keine Rückgabe des geleisteten Eintrittspreises oder eine andere Wiedergutmachung jeglicher Art. Die Verspätung wird auf die gebuchte Zeit angerechnet.

Kulanter Weise kann über situationsbedingte Vorfälle ein Entgegenkommen der Aktivity Park gezeigt werden. Dies hängt jedoch von der Konstellation der verschiedenen Begebenheiten ab.

Bei einem Entgegenkommen wird bei einigen Gruppenbuchungen jedoch ein Betrag für die Stornierung/Umbuchung als Bearbeitungs- und Ausfallendgeld einbehalten. Die Höhe des Bearbeitungs- und Ausfallentgelds ergibt sich aus den Hinweisen unter den jeweiligen Gruppenpreisen und Konditionen. Die Kosten variieren in der Höhe, da sich die Kosten nach der Größe der Gruppe und der zeitlichen Folge der Stornierung/Umbuchung richten. Bitte beachten Sie die Hinweise, die hinter jeden Gruppenkonditionen hinterlegt sind. Diese machen wir auch zum Bestandteil dieser Bedingungen.


10. Gebotenes Verhalten der Kunden
a)
Jeder Kunde verpflichtet sich zur ordnungsgemäßen und sorgfältig Nutzung aller Räumlichkeiten, Speisestätten, Gegenstände und des Inventars während seines Aufenthalts im Activity Park.

Sollte trotz Hinweis auf die Sicherheit und Regeln ein Verstoß der gebotenen Sorgfalltspflichten auftreten, behält sich die Activity Park GmbH & Co. KG ausdrücklich vor, dieses Verhalten einer zivilrechtlichen Klärung zuzuführen, insbesondere auch eine strafrechtliche Verfolgung zu betreiben, wenn es sich um vorsätzliches Verhalten handelt.

b)
Jeder Kunde verpflichtet sich alle Wertgegenstände die er gefunden hat und dessen Besitzer am Fundort nicht ersichtlich ist, sofort beim Personal abzugeben.

c)
Sollte der Kunde eine Anweisung eines Mitarbeiters erhalten, bezüglich einer Störung des laufenden Betriebs, die der Kunde verursacht, so hat der aufgeforderte Kunde den Anweisungen Folge zu leisten und das Störverhalten umgehend einzustellen.


11. Verbotenes Verhalten der Kunden
a)
Laserpointer sind in den Räumlichkeiten verboten, da es bei einem falschen Gebrauch zu Personenschaden kommen könnte.

b)
Es gilt ein Kaugummiverbot auf der Sprung- und Sportfläche, da die Verletzungs oder Erstickungsgefahr durch die Einnahme eines Kaugummis einfach zu groß ist. Wir bitten hier um Verständnis und Beachtung. Sollten Sie dieses Verbot missachten, haften wir nicht falls Ihnen aufgrund des Genusses des Kaugummis ein Personen- oder Sachschaden entsteht.

c)
Es ist nicht erlaubt Speisen und Getränke in unsere Sprung- und Sportstätte mitzubringen. Wir haben vor Ort ein großes Spektrum an Speisen, Snacks und Getränke, die Sie bei uns erwerben können. Unser Gastronomiebereich hat eine große Auswahl von reichhaltigen Speisen, die jedem zusagen werden. Ausnahmefälle in denen Speisen mitgebracht werden dürfen sind Babynahrung und Allergikeressen. Auch wird die Mitnahme eines Geburtstagskuchens als Ausnahme gesehen. Das Mitbringen eines solchen Geburtstagskuchens sollte jedoch vorab mit dem Activity Park abgesprochen werden.

d)
Der Verzehr von Speisen ist nur an den Tischen im Gastronomiebereich erlaubt. Insbesondere das Mitnehmen des Inventars, wie Porzellangläser, Teller und Besteck auf die Sprung- und Sportfläche ist verboten.

e)
In den Umkleiden, in den Sanitäranlagen und auf der Sprungfläche sowie in dem gesamten Halleninnenbereich ist das Rauchen strengstens verboten. Außerhalb des Gebäudes befindet sich ein gekennzeichneter Raucherbereich, der genutzt werden kann. Das gleiche gilt auch für Wunderkerzen, Kerzen und sonstige brennbaren Stoffe.

f)
Sollten wir bemerken, dass ein Gast beim Aufsuchen unserer Sport- und Sprungstätte alkoholisiert ist oder unter Drogeneinfluss steht, sind wir gehalten diesem den Eintritt zu verwehren. Das Mitbringen von alkoholischen Getränken und Betäubungsmitteln ist verboten. Der Genuss und die Einnahme auf den Parkflächen oder im Activity Park selbst ist ausdrücklich verboten. Wir sind nicht bereit etwaige aus Drogen- und Alkoholeinfluss entstandenen Personen- oder Sachschäden zu tragen bzw. für diese zu haften. Sollten Sie dennoch unbemerkt unter Drogen- oder Alkoholeinfluss in den Activity Park gelangen, haften wir für keinerlei daraus entstehender Personen- und Sachschäden und werden Sie in Anspruch nehmen.

12. Hausverbot
Soweit eine Missachtung der Ver- und Gebote, der Hinweise zu der Sicherheit und Regeln sowie Hafterklärung erfolgt, sind wir berechtigt den Kunden/die Kunden des Hauses zu verweisen. Sollte eine Wiederholung der Missachtungen auftreten, so behalten wir uns hier einen Ausspruch eines Hausverbotes für eine beschränkte Zeit bzw. bei gröberen Verstößen, die bei der Bewerbung in unserem Ermessen liegen, ein dauerhaftes Hausverbot.


13. Sonstige rechtliche Reglungen
Für jegliche Streitigkeiten, die aus oder aufgrund der Allgemeinen Geschäftsbedingungen entstehen, gilt das deutsche Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

Der Sitz des Unternehmens, wie oben aufgeführt, stellt insoweit den Erfüllungsort aller Ansprüche dar, die sich zwischen den Kunden und der Activity Park GmbH & Co. KG aus der Geschäftsbeziehung ergeben.

Sollten vereinzelte Reglungen unwirksam sein oder werden, so betrifft dies aber nicht die Wirksamkeit der übrigen Reglungen.